- gemeinsamer Markt
- gemeinsamer Markt,regionale Integrationsform, die über die Zollunion hinausgeht. Ziel ist die Verschmelzung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu einem einzigen großen Binnenmarkt. Dies erfordert die Beseitigung institutioneller Mobilitätshemmnisse und die Schaffung von Bedingungen für den Leistungsaustausch, wie sie in den einzelnen Mitgliedländern vorliegen. Dazu gehören v. a. die Freiheit des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs, die Niederlassungsfreiheit und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Voraussetzung sind gemeinsame Wettbewerbsregeln, eine Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie eine gewisse Harmonisierung der Steuer- und Ausgabenpolitik. Mit der Errichtung des Europäischen Binnenmarktes zum 1. 1. 1993 wurde der gemeinsame Markt im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften vollendet. Den weltweit größten gemeinsamen Markt bildet seit dem 1. 1. 1994 der Europäische Wirtschaftsraum, dem neben den EU-Staaten auch drei EFTA-Länder angehören.
Universal-Lexikon. 2012.